Wer zahlt meinen Integrationskurs? Das finden wir heraus.
Mit einem Schein vom Amt ist Ihr Integrationskurs oft kostenlos. Sie haben keinen Schein? Wir prüfen das mit Ihnen und helfen Ihnen.
Welcher Weg ist der richtige?
Mit Berechtigungsschein, ohne Schein oder selbst zahlen — für fast jede Situation gibt es einen Weg. Sie wissen nicht, welcher? Wir finden ihn mit Ihnen.
Sie müssen einen Kurs machen.
Das Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit oder die Ausländerbehörde verpflichten Sie zum Sprachkurs.
Bringen Sie den Brief mit. Wir prüfen ihn und melden Sie an.
Sie haben einen Berechtigungsschein.
Vom BAMF, Jobcenter oder von der Behörde.
Oft kostenlos. Wir prüfen den Berechtigungsschein und sagen, was gilt.
Bekomme ich einen Kurs?
Sie sind neu hier oder einfach unsicher.
Wir prüfen das für Sie und helfen beim Antrag.
Sie möchten den Kurs selbst bezahlen
Deutsch lernen, jetzt — ohne Amt, ohne Warten.
Fairer Festpreis. Wir nennen den Preis vorher, ohne versteckte Kosten.
Was Menschen uns am häufigsten fragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an — wir nehmen uns die Zeit.
Wer zahlt meinen Integrationskurs in Fürth?
Mit einem Berechtigungsschein vom Amt zahlt das BAMF Ihren Integrationskurs — oft ganz, manchmal teilweise. Bringen Sie Ihren Berechtigungsschein mit oder rufen Sie an. Wir prüfen ihn und sagen Ihnen klar, was für Sie gilt.
Ich habe noch keinen Berechtigungsschein. Was kann ich tun?
Das ist kein Problem. Wir helfen Ihnen, die Berechtigung zu beantragen, oder finden einen anderen Weg für Sie. Rufen Sie einfach an — wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Was kostet der Integrationskurs, wenn ich selbst zahle?
Wenn Sie keine Berechtigung haben, können Sie als Selbstzahler teilnehmen. Sie zahlen dann einen festen Betrag pro Modul — wir sagen Ihnen den Preis vorher klar, ohne versteckte Kosten.
Wer bezahlt einen Berufssprachkurs?
Den Berufssprachkurs zahlt das BAMF. Sie brauchen dafür eine Berechtigung. Wir prüfen Ihre Unterlagen und helfen Ihnen, die Berechtigung zu bekommen. Mehr zu den Kursen finden Sie auf der Kursseite.
Helfen Sie beim Antrag?
Ja. Wir erklären Ihnen den Antrag, füllen ihn mit Ihnen zusammen aus und begleiten Sie bis zur Anmeldung. Sie müssen das nicht allein verstehen.
Was bringe ich zur Beratung mit?
Bringen Sie einfach mit, was Sie haben: Ihren Pass oder Aufenthaltstitel, einen Brief vom Amt oder einen Berechtigungsschein, wenn einer da ist. Auch wenn Sie nichts davon haben, ist das in Ordnung — kommen Sie trotzdem, wir finden gemeinsam heraus, was für Sie möglich ist.
Sie müssen das nicht allein verstehen.
Ein Anruf reicht. Sagen Sie uns einfach, was Sie haben — oder dass Sie nichts haben. Wir prüfen alles mit Ihnen und finden den richtigen Weg.